Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäfts-und Lieferbedingungen AGB von WKV
1. Unsere Angebote,Verkäufe und sonstige Leistungen erfolgen (sofern nicht schriftliche Sonderverträge geschlossen werden) grundsätzlich unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgebend für das Vertragsverhältnis ist der Inhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung. Zusatz-oder Änderungsvereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. schriftlicher Bestätigung. Dies gilt auch für die Bestimmung des vorstehenden Satzes.
2. Die in Prospekten, Abbildungen, Werbeschriften enthaltenen Daten, Leistungsangaben und Preise sind nur dann maßgeblich,wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet und bestätigt werden.Änderungen in Konstruktion, Form,Farbe ect.berechtigen (soweit hierdurch nicht der Wert und der vertragsgemäße Gebrauch beeinträchtigt werden) weder zu Beanstandungen noch zum Rücktritt.
3. An die lt. Auftragsbestätigung/Rechnung vereinbarten Preise hält sich der Verkäufer 4 Monate lang (gerechnet ab Auftragsdatum) Ist der Kunde Kaufmann, ist die am Tag der Lieferung jeweils geltende Mehrwertsteuer auf den Nettopreis aufzuschlagen und vom Besteller zu erstatten.Der Kaufpreis ist wie folgt fällig:1/3 bei Auftragserteilung,2/3 nach Übergabe des Kaufgegenstandes.
4. Der Verkäufer ist berechtigt,die Erfüllung des Vertrages abzulehnen,den Rücktritt zu erklären und Schadenersatz Nichterfüllungzu verlangen, wenn der Käufer/Besteller unrichtige Angaben, insbesondere über seine Person, seinen Beruf, seiner Firma, seinenEinkünften, seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit gemacht hat oder anders für den Verkäufer wesentliche Umstände verschwiegen bzw. derartige Angaben unterlassen hat. Dieselben Rechte stehen dem Verkäufer zu, wenn der Käufer seine Pflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware verletzt.
5. Der Käufer kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise ablehnt. Unbeschadet derGesetzlichen Rechte auch ohne Friststellung vom Vertrag zurücktreten zu können und/oder die Erfüllung abzulehnen (z.B.455,326 Abs.II BGB, § 376 HGB) ist der Verkäufer beiAbnahmeverzug,Zahlungsverzug oder Nichteinhaltung der unterZiffer 4 genannten Käuferpflichten berechtigt, nach Friststellung dieselben Rechte auszuüben. In dieem Falle kann der VerkäuferSchadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30% der Nettoauftragssumme (zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwert-Steuer) verlangen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden in geringerer Höhe entsanden ist. Die Geltendmachung eines nachweislich eingetretenen Schaden bleibt vorbehalten,
6. Unter dem Vorbehalt richtiger rechtzeitiger Selbstbelieferung beginnt die vereinbarte Lieferzeit mit der Aushändigung/Absendung der Auftragsbestätigung zu laufen. Beide Parteien sind berechtigt, nach Ablauf von 2 Monaten nachdem vereinbarten Liefertermin ohne irgendwelche Ersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten, falls sie die 14 Tage vor Ende der Frist schriftlich ankündigen. Unterbleibt diese Ankündigung,verlängert sich die Lieferfrist um jeweils einen Monat. VomVerkäufer nicht zu vertretende Störungen im eigenen Geschäftsbetrieb oder dem der Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsaussen-stände und Aussprerrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Der Käufer kannhieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfristen die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 6 Wochen naach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht vom Verkäufer bereitgestellt wird.
7. Der Kaufpreis (bei Teillieferungen der jeweilige Teilkaufpreis) ist bei Liferung fällig. Gegen Ansprüche des Verkäufers ausvorliegendem Vertrag kann mit Gegenansprüchen nur aufgerechnet werden, wenn solche Ansprüche unbestritten sind oder Rechtskräftig feststehen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem zugrunde liegendem Vertrag beruht. Sollte der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nah Lieferung nicht netto ohne Abzug bezahlt sein, ist der Verkäuferberechtigt, ab diesem Zeitpunkt (also ab dem 31.Tag) Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskotsatz der Deutschen Bundesbank aus dem ausstehenden Betrag zu fordern. Lieferungen sind auch dann vollständig zu bezahlen,wenn unwesentliche Mängel vorhanden sein sollten. Vertreter des Verkäufers sind nur dann zur Entgegennahmne von Zahlungen berechtigt, wenn sie eine besondere, auf den Einzelfall bezogene Inkassovollmacht vorlegen. Eventuelle an nicht bevollmächtigte Vertreter befreien nicht.
8. Bei Ratenkäufen kann der Verkäufer kündigen und die Zahlung der gesamten Restschuld verlangen, wenn der Käufer mit zwei Aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise mit mindestens 10% des Barzahlungspreises in Verzug ist und der Verkäufer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen.
9. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel des Vertragsgegenstandes erlöschen im nichtkaufmännischen Verkehr, wenn sie der Käufer nicht binnen 2 Wochen seit Übergabe schriftlich und unter genauer Bezeichnung rügt.Benutzungsgebiet solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kaufgegenstand nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benutzt und ohne vorherige schriftliche Einwilligung von WKV nicht ausgeführt werden.
10. Bei Mängeln der Kaufsache kann der Käufer zunächst Nahbesserung verlangen. Der Verkäufer kann anstatt nachzubessern eine Ersatzsache liefern. Der Käufer kann Ersatzlieferung verlangen, wenn der Verkäufer die Nachbesserung verweigert oder binnen einer angemessenen Frist nicht erfolgreich ausführt. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen, wenn der Verkäufer die Mängel nicht beseitigt, oder die Ersatzlieferung verweigert. Eine Nach-besserungspflicht entfällt bei missbräuchlicher oder unsachgemäßer Behandlung. Gewaltanwendung sowie dann, wenn normale Abnützung eingetreten sind. Eine Nachbesserungspflicht entfällt auch dann, wenn der Kaufgegenstand oder Teile desselben nicht vom Verkäufer repariert wurden, oder wenn der Kaufgegenstand oder Teile desselben vom Käufer oder dessen Beauftragten Verändert worden sind. Der Verkäufer haftet nicht für unmittelbare Schäden. Ist der Kunde Kaufmann gilt: Ersatzansprüche jeder Art z.B. aus Verschulden bei Vertragsabshluß, positiver Vertragsverletzung, oder unerlaubter Handlungen werden auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schäden, die das Dreifache des Bestellwertes der vor der Pflichtverletzung betroffenen Mängel übersteigen, werden nicht ersetzt. Hält der Vertragspartner den Eintritt eines höheren Schadens für möglich, so bedarf es für den Ersatz des weitergehenden Schadens einer besonderen Vereinbarung.Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Nebenforderungen aus dem Rechtsgeschäft (entscheiden ist die Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers) verbleiben die gekauften Gegenstände im Eigentum des Verkäufers. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die gekauften Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, der Nebenforderungen sowie aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Verkäufers. Im Falle eines Umtausches treten die umgetauschten Gegenstände an die Stelle der ursprünglich gelieferten Waren. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer aufdas Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretungder Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Sofern der Verkäufer Eigentumsvorbehalt geltend macht, oder die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfändet, gilt dies nicht als Rücktritt des Vertrages.
11. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die rechtlich Möglichen Regelungen, die dem erklärten Willen der Vertragspartner am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige Regelungslücken, soweit ein bestimmbarer Vertragswille aus dem bisherigen Vertrag erkennbar ist.
12. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten oder Institutionen im Sinne des § 38b ZPO ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. Alle Programmierungen bezüglich Storno und Trainingsspeichern erfolgen auf Anweisung des Kunden. Für eventuelle Regressansprüche übernehmen wir keine Haftung.
